Eilantrag stattgegeben: Carsharing-Anbieter erzielen Erfolg gegen Land Berlin
2.8.2022
Wenn in Berlin im September das verschärfte Sondernutzungsrecht für öffentliche Straßen gilt, ist Carsharing zunächst nicht betroffen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem entsprechenden Eilantrag der Carsharing-Anbieter "We Share" und "Share Now" stattgegeben. Nach Ansicht der Richter*innen ist das Fahren und auch das Parken von Carsharing-Fahrzeugen eine bestimmungsgemäße Nutzung der öffentlichen Straßen. Das neue Berliner Straßengesetz, das zum 1. September in Kraft treten soll, sieht bislang vor, dass das gewerbliche Anbieten von Carsharing-Fahrzeugen unter die Sondernutzung fällt. Damit müssten die Anbieter*innen eine entsprechende Erlaubnis einholen, um ihre Fahrzeuge aufzustellen und zu vermieten. Zudem sollten sie Gebühren zahlen. Für E-Autos sind in der Novelle geringere Parkgebühren vorgesehen, um Anreize für sauberere Flotten zu schaffen. Außerdem war geplant, dass Carsharing-Unternehmen künftig mehr Autos auch in den Außenbezirken außerhalb des S-Bahnrings anbieten sollten. Auch dafür sollten Parkgebühren reduziert werden. Mit dem verschärften Gesetz will Berlin auch den Verleiher*innen von E-Scootern und Leihrädern strenge Regeln auferlegen. So soll gegen das ungeregelte Abstellen der Fahrzeuge vorgegangen werden.