Einspruch gegen Referendum in Krakau erneut vor Gericht
20.7.2026
Ein bekannter Oppositioneller aus der Zeit der Volksrepublik Polen legte am 20. Juli 2026 Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung im Zusammenhang mit dem Referendum über die Abberufung des Bürgermeisters von Krakau ein. Das Gericht hatte seinen Einspruch am 17. Juni 2026 wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Wahlwerbung in den 24 Stunden vor dem Ende der Abstimmung zurückgewiesen. Zur Untermauerung seiner Vorwürfe legte er fast vier Gigabyte Datenmaterial, mehr als 300 Dateien und knapp 800 Seiten Beweismaterial vor. Seinen Analysen zufolge könnten die trotz des Verbots der Wahlwerbung durchgeführten Maßnahmen insgesamt bis zu vier Prozent der Wähler*innen beeinflusst haben. Nach seiner Ansicht wäre die Wahlbeteiligung ohne diese Maßnahmen möglicherweise zu gering gewesen, um das Referendum für gültig zu erklären. Die Wahlbeteiligung war entscheidend für das Ergebnis der Abstimmung über die Abberufung des Bürgermeisters von Krakau, Aleksander Miszalski (KO – Bürgerkoalition). Durch die Beschwerde dürfte sich die ursprünglich für August erwartete Neuwahl des Bürgermeisters von Krakau weiter verzögern. Laut aktuellen Einschätzungen könnte sie frühestens im Oktober stattfinden.