Präsident Polens stoppt Gesetz zu Lebenspartnerschaften
17.7.2026
Der polnische Präsident Karol Nawrocki (parteilos) hat sein Veto gegen das Gesetz zur Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften für unverheiratete Paare eingelegt. Der Gesetzentwurf sah vor, dass vor einem Notar Vereinbarungen geschlossen werden können, die unter anderem Fragen der Vermögensverhältnisse, der Unterhaltspflicht, des Wohnrechts, des Zugangs zu medizinischen Informationen oder der Organisation der Bestattung regeln. Es handelte sich um den ersten Vorschlag in der Geschichte Polens zur gesetzlichen Regelung von Lebenspartnerschaften, einschließlich gleichgeschlechtlicher Paare, der sowohl vom Sejm als auch vom Senat angenommen wurde. Der Präsident begründete sein Veto damit, dass sich die vorgeschlagenen Bestimmungen nicht auf administrative Erleichterungen beschränkten, sondern eine neue, der Ehe ähnliche Rechtsinstitution schufen, die den verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau verletzen könnte. Aus dem Lager der Regierung von Premierminister Donald Tusk (KO – Bürgerplattform) kam Kritik am Veto, da sich Präsident Nawrocki damit von rund zwei Millionen Pol*innen abwende, die in nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben.