Hauptstadt verbucht Erfolg bei Rechtsstreit mit Airbnb

24.6.2021

Airbnb muss nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts den Behörden VermieterInnen-Daten weitergeben. Wie das Berliner Verwaltungsgericht am 24. Juni 2021 mitteilte, dürfen Behörden BetreiberInnen von Buchungs- und Vermietungs-Plattformen für Privatunterkünfte im Falle eines Anfangsverdachts der Zweckentfremdung verpflichten, die Daten der UnterkunftsanbieterInnen preiszugeben. Geklagt hatte das irische Unternehmen Airbnb, das seinen Sitz in Dublin hat. Im Dezember 2019 hatte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg das Unternehmen verpflichtet, Namen und Anschriften zahlreicher AnbieterInnen zu übermitteln. Airbnb zufolge sah diese Auskunftsverpflichtung als verfassungswidrig und berief sich überdies auf irisches Datenschutzrecht. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch am Donnerstag, dass dieses der Auskunftspflicht nicht im Weg steht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ist eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich. ​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin