Informationen zu Telefonaten von Berliner Bürgermeister müssen offengelegt werden
30.6.2026
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Eilantrag des Tagesspiegels teilweise stattgegeben und die Senatskanzlei verpflichtet, Auskunft über die Telefonate von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU) am Morgen des Stromausfalls vom 3. Januar 2026 zu erteilen. Demnach muss offengelegt werden, wie oft und wie lange Wegner bis zum Mittag im Rahmen der Krisenbewältigung telefoniert hat. Angaben zu den Gesprächspartner*innen dürfen hingegen vorerst zurückgehalten werden, da sie nach Auffassung des Gerichts den geschützten Kernbereich der Exekutive betreffen. Hintergrund sind Zweifel an früheren Aussagen Wegners zu seinem Krisenmanagement während des Stromausfalls. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Die Senatskanzlei muss die angeordneten Auskünfte dennoch zunächst erteilen.