Neue Schulverordnung in Kroatien bringt klare Regeln für Handynutzung

12.1.2026

Das kroatische Bildungsministerium hat Änderungen der Verordnung über die Kriterien für die Verhängung pädagogischer Maßnahmen in das E-Konsultationsverfahren eingebracht. Vorgesehen sind unter anderem ein Verbot der Handynutzung in Grundschulen sowie eine Verschärfung der Kriterien für inakzeptables, schweres und besonders schweres Fehlverhalten von Schüler*innen. Die E-Konsultation läuft bis zum 7. Februar. Ziel ist es, die Sicherheit und Ordnung in den Schulen zu verbessern, um so einen effizienteren Unterricht zu gewährleisten. Die Nutzung von Informations- und Kommunikationsgeräten wird ausschließlich zu Bildungs-, Gesundheits- und anderen Zwecken mit Genehmigung der Schule erlaubt sein. Schüler*innen dürfen weiterhin Handys in die Schule mitbringen, müssen diese jedoch in ihren Schultaschen oder Schließfächern aufbewahren. In Mittelschulen bleibt das Verbot der unzulässigen Nutzung von Geräten während des Unterrichts bestehen, wobei den Schulen die Möglichkeit eingeräumt wird, deren Verwendung durch die Schulordnung auch außerhalb des Unterrichts weiter einzuschränken. Neu ist zudem eine klarere Definition von Fehlzeiten. Ein Fernbleiben vom Unterricht aus Gründen der Unzufriedenheit oder des Protests von Schüler*innen oder Eltern gilt künftig als unentschuldigt und kann nicht gerechtfertigt werden. Erhält eine Schule Informationen darüber, dass Eltern ihrem Kind aus unterschiedlichen Gründen den Schulbesuch nicht erlauben, ist sie verpflichtet, die Sozialdienste darüber zu informieren.

Quelle: Index.hr, Zagreb