Die polnische Regierung plant, den Markt für Kurzzeitvermietungen zu regulieren. Ziel der neuen Vorschriften ist es, die Sicherheit der Tourist*innen zu erhöhen, die Kontrolle durch die Kommunen zu stärken und den Markt umfassend zu ordnen. Das Ministerium für Sport und Tourismus strebt an, dass das Gesetz bereits in drei Monaten, ab dem 20. Mai 2026, in Kraft tritt. Nach Angaben des Polnischen Verbandes für Kurzzeitvermietungen wurden im Jahr 2024 rund 65.000 Wohnungen in Polen legal in diesem Modell angeboten. Immobilienexpert*innen gehen davon aus, dass im darauffolgenden Jahr vor allem in touristischen Regionen weitere Wohnungen dazukamen. Allerdings erfassen diese Zahlen nicht jene Unterkünfte, die in der Grauzone vermietet werden. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem die Einrichtung eines zentralen Verzeichnisses touristischer Beherbergungsbetriebe (CWTON) vor. Sowohl Privatvermieter*innen als auch Unternehmer*innen sollen verpflichtet werden, ihre Objekte bei der jeweiligen Gemeinde anzumelden. Zudem sind Hausordnungen sowie Erklärungen über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben vorgesehen, darunter Bestimmungen zu Brandschutz und Hygiene. Die registrierten Unterkünfte sollen jeweils eine individuelle Identifikationsnummer erhalten.