Nur 0,36 Prozent Vaterschaftsurlaub in Bosnien-Herzegowina beansprucht

25.4.2023

Das Recht auf Vaterschaftsurlaub gibt es seit 2016, als in Bosnien-Herzegowina auf Staatsebene das Arbeitsgesetz geändert wurde. Doch seitdem haben laut Umfrage der Nichtregierungsorganisation "Sarajevski otvoreni centar" nur 0,36 Prozent der Väter von diesem Recht Gebrauch gemacht. Der Umfrage zufolge wussten mehr als die Hälfte der befragten Väter nicht, dass es eine gesetzliche Möglichkeit gibt, anstelle der Mutter eine Arbeitsfreistellung zu beanspruchen. Mehr als 70 Prozent von ihnen erklärten, dass sie den Vaterschutz in Anspruch genommen hätten, wenn sie dies gewusst hätten. Dieses Recht ist auch im Teilland Föderation durch das Arbeitsgesetz geregelt und impliziert, dass nach 42 Tagen nach der Geburt auch der Vater als Arbeitnehmer eine Arbeitsfreistellung beantragen kann. Von diesem Recht kann aber nur ein Elternteil Gebrauch machen.

Quelle: Dnevni avaz, Sarajevo