Studierende in Berlin können Energiepauschale noch immer nicht beantragen

16.1.2023

Studierende in Berlin können auch vier Wochen nach Inkrafttreten des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes keine Energiepauschale beantragen. Das Gesetz sieht vor, dass Studierende und Fachschüler*innen einmalig 200 Euro als Energiepauschale erhalten. Die dazu notwendige Online-Plattform ist allerdings noch immer nicht freigeschaltet, wie eine Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschun​​g mitteilte. Das Ministerium arbeite mit den Ländern "intensiv an der Erstellung einer zentralen Antragsplattform und an digitalen Strukturen vom Antrag bis zur Auszahlung", teilte die Sprecherin mit.​


Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin