Seit dem 15. September gilt es im 6. Budapester Bezirk Terézváros als Rechtsverstoß, wenn innerhalb einer Immobilie eine Lichtquelle betrieben wird, deren Licht auf öffentlichen Flächen störende, blinkende oder blendende Effekte verursacht. Im Rahmen eines Verfahrens wegen Lichtverschmutzung kann der Bezirksnotar einen Sachverständigen beauftragen. Bei einem Verstoß kann die Ordnungsbehörde ein Bußgeld vor Ort verhängen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens können Einzelpersonen mit bis zu 500 Euro und Organisationen mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Die Gemeindeverwaltung hat diese Maßnahme ergriffen, weil sich im Bezirk Geschäfte und Gastronomiebetriebe mit übermäßig heller oder schlecht ausgerichteter Innenbeleuchtung und Lichtwerbung stark vermehrt haben. Deren Licht dringt nach außen und beeinträchtigt in manchen Wohnungen die Ruhe und stört zudem den Straßenverkehr. Die Verordnung trat am 15. September 2025 im Bezirk in Kraft.