Vergesellschaftung von Berliner Grund und Boden beschlossen

12.3.2026

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit den Stimmen der schwarz‑roten Koalition ein sogenanntes Vergesellschaftungsrahmengesetz verabschiedet, das erstmals formal regelt, unter welchen Bedingungen Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum oder andere gemeinwirtschaftliche Formen überführt werden können, wenn dies dem allgemeinen Versorgungsinteresse der Bevölkerung dient. Das Gesetz beruft sich auf Artikel15 des Grundgesetzes, legt Verfahrensrahmen und Anforderungen an künftige Anwendungsgesetze fest und sieht Vergesellschaftungen nur gegen angemessene Entschädigung vor. Es tritt allerdings erst in etwa zwei Jahren in Kraft und soll zuvor verfassungsrechtlich geprüft werden. Der Hintergrund des Rahmengesetzes liegt in der langen Debatte um steigende Mieten, Wohnraummangel und die zunehmende Konzentration von Grund und Boden sowie strategischer Ressourcen in privaten Händen in der deutschen Hauptstadt.

Quelle: Süddeutsche Zeitung, München