Vergesellschaftung von Berliner Grund und Boden beschlossen
12.3.2026
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit den
Stimmen der schwarz‑roten Koalition ein sogenanntes
Vergesellschaftungsrahmengesetz verabschiedet, das erstmals formal regelt,
unter welchen Bedingungen Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel
in Gemeineigentum oder andere gemeinwirtschaftliche Formen überführt werden
können, wenn dies dem allgemeinen Versorgungsinteresse der Bevölkerung dient.
Das Gesetz beruft sich auf Artikel 15
des Grundgesetzes, legt Verfahrensrahmen und Anforderungen an künftige
Anwendungsgesetze fest und sieht Vergesellschaftungen nur gegen angemessene
Entschädigung vor. Es tritt allerdings erst in etwa zwei Jahren in Kraft und
soll zuvor verfassungsrechtlich geprüft werden. Der Hintergrund des
Rahmengesetzes liegt in der langen Debatte um steigende Mieten, Wohnraummangel
und die zunehmende Konzentration von Grund und Boden sowie strategischer
Ressourcen in privaten Händen in der deutschen Hauptstadt.