Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten wird bis Ende 2029 verlängert. Ein Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand im Bundesrat die notwendige Mehrheit. Die Regelung gilt in Gebieten, die von den Landesregierungen als angespannt definiert sind, und erlaubt bei Neuvermietungen maximal eine Miete, die zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ausgenommen sind neu gebaute Wohnungen (erstmals vermietet nach Oktober 2014) und umfassend modernisierte Wohnungen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands) sieht die Verlängerung als wichtigen Schritt, betont aber, dass weitere Maßnahmen nötig sind. Nach der Sommerpause soll eine Expertenkommission drängende Mietrechtsfragen prüfen und Vorschläge für Bußgeldregelungen bei Verstößen erarbeiten. In Berlin hatten Senat und Politiker*innen wie der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU – Christliche Union Deutschlands) die Verlängerung begrüßt, aber auch schärfere Sanktionen und mehr Wohnungsbau gefordert. SPD und DIE LINKE (Linke) unterstützen die Verlängerung und fordern zugleich verstärkte Anstrengungen zur Entlastung der Mieter*innen. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen einer Bundesrats-Sitzung, bei der auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seine Antrittsrede hielt.