Am 2. Juni 2025 erklärte das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilbeschluss die Zurückweisung dreier Asylsuchender an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass das europäische Dublin-Verfahren vorrangig sei und nationale Ausnahmen nur bei konkret belegter Gefahr für die öffentliche Ordnung zulässig seien – eine Begründung, die das Gericht in diesem Fall als unzureichend bewertete. Das Urteil stellt damit einen herben Rückschlag für die migrationspolitische Linie der neuen Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (Christlich Demokratische Union – CDU) dar, der bereits vor seiner Vereidigung ein faktisches Einreiseverbot für Menschen ohne gültige Papiere angekündigt hatte. Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU – Christlich-Soziale Union in Bayern) verteidigte die Zurückweisungen mit Verweis auf Paragraf 18 des Asylgesetzes und kündigte ein Hauptsacheverfahren an, um die Rechtsgrundlage prüfen zu lassen. Trotz der richterlichen Einschätzung, dass nationale Vorschriften europäischem Recht nicht widersprechen dürfen, bekräftigte Bundeskanzler Merz beim Kommunalkongress, Zurückweisungen würden weiterhin erfolgen, und zwar "im Rahmen des europäischen Rechts". Während Kritiker*innen von Grünen, Linken und dem Flüchtlingsrat das Urteil als klare Absage an den harten Kurs werten, drohen nun langwierige juristische Auseinandersetzungen über die migrationspolitische Ausrichtung Deutschlands.