Vorschlag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland

18.1.2024

​Ein erster Vorschlag des Zukunftsrates: die Bildung einer zentralen ARD-Anstalt als Dachorganisation. In deren Verantwortung sollen die bundesweiten ARD-Angebote stehen, beispielsweise die Mediathek, das Programm im Ersten, Verwaltung und Technologie. So sollen Doppelstrukturen innerhalb der ARD abgebaut werden und die neun Landesrundfunkanstalten sollen sich stärker auf regionale Inhalte konzentrieren können. Des Weiteren spricht sich der Zukunftsrat für eine Umstrukturierung der operativen Leitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus – weg vom bisherigen Intendantenmodell hin zu einer "zeitgemäßen Managementkultur". Das Gremium empfiehlt dafür jeweils eine "kollegiale Geschäftsleitung" für die vorgeschlagene zentrale ARD-Anstalt, für das ZDF und Deutschlandradio. Der oder die Vorsitzende der Geschäftsleitung soll ein Letztentscheidungsrecht haben.​ Auch in der Senderkontrolle will der Rat neue Gremien etablieren und bisherige Organe ersetzen. Laut Empfehlungen soll es künftig bei der ARD, ZDF und Deutschlandradio jeweils einen Medienrat aus Politik und Zivilgesellschaft geben, der im Blick behalten soll, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk den an ihn gestellten Auftrag erfüllt. Zugleich soll der Medienrat einen aus Fachleuten zusammengesetzten Verwaltungsrat berufen, der die strategische Aufsicht über die Geschäftsleitung und die Gesamtverantwortung trägt.


Quelle: Tagesschau.de,