Der Woiwode von Kleinpolen legt beim Verwaltungsgericht Berufung gegen den Beschluss zum Verbot von Feuerwerkskörpern in Krakau ein. Er äußert Zweifel an den Auswirkungen des Beschlusses auf die unternehmerische Freiheit sowie an der praktischen Umsetzbarkeit und Kontrolle des Verbots. Der Krakauer Gemeinderat beschloss im November 2025 mit dem Ziel, Lärm sowie Umwelt- und Tierbelastungen zu reduzieren, ein ganzjähriges Verbot des Abbrennens von Feuerwerks- und Knallkörpern sowie anderer pyrotechnischer Materialien im gesamten Stadtgebiet. Dieses Verbot gilt nicht für die bevorstehende Silvesternacht.