Änderungen des serbischen Familiengesetzes in Einklang mit EU
3.4.2026
Die vorgeschlagenen Änderungen des Familiengesetzes sehen erstmals ein ausdrückliches Verbot körperlicher Bestrafung von Kindern vor. Das Verbot soll für Eltern, Erziehungsberechtigte und Pflegeeltern gleichermaßen gelten und zählt zu den zentralen Neuerungen des Gesetzesentwurfs. Zudem sollen internationale Adoptionen strenger geregelt werden: Künftig müssen zunächst alle Möglichkeiten einer Adoption im Inland ausgeschöpft sein, bevor Eltern aus dem Ausland berücksichtigt werden. Die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen ist im Entwurf nicht vorgesehen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Anerkennung der Vaterschaft mit stärkerer Berücksichtigung des Kindeswohls, die Aufsicht über minderjährige Kinder sowie ein vollständiges Verbot von Eheschließungen Minderjähriger – auch mit gerichtlicher Genehmigung. Darüber hinaus ist eine Ausweitung der Kinderrechte vorgesehen. Damit erfolgt eine Anpassung einiger Bereiche an EU-Regelungen. Das Gesetz wurde das erste Mal seit 2005 geändert.