Berliner Kulturverwaltung hebt Antidiskriminierungsklausel auf

22.1.2024

​Die erst im Dezember 2023 von der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eingeführte Antidiskriminierungsklausel bei Fördermitteln wird ab sofort nicht mehr angewendet. An der Klausel gebe es juristische Bedenken, teilte die Verwaltung von Kultursenator Joe Chialo (CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands) am 22. Jänner 2024 mit. Jedoch bleibe das Ziel einer diskriminierungsfreien Kultur weiter bestehen. CDU-Kultursenator Chialo werde sich weiter für die diskriminierungsfreie Entwicklung der Berliner Kultur einsetzen, und meinte man müsse die juristischen und kritischen Stimmen ernst nehmen, die in der eingeführten Klausel eine Beschränkung der Kunstfreiheit sahen. Mit der Förderklausel sollten sich Kulturschaffende unter anderem gegen Antisemitismus bekennen. Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) äußerte sich und meinte, das Aussetzen der Antidiskriminierungsklausel sei für sie ein Auftrag für die Schaffung einer rechtssicheren Grundlage. Ziel bei der Vergabe von Fördermitteln sei es nach wie vor, kein Geld an politische oder religiöse Extremist*innen, so auch Antisemit*innen zu vergeben, so Wegner.​​​​​​

Quelle: Die Zeit, Hamburg