Brandenburger Neutralitätsgesetz will religiöse Symbole in der Justiz verbieten

30.3.2026

Die Landesregierung in Brandenburg aus Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD) und Christlich Demokratischer Union (CDU) plant ein Neutralitätsgesetz für die Justiz. Richter*innen und Staatsanwält*innen sollen künftig keine sichtbaren religiösen oder politischen Symbole wie Kopftuch, Kippa oder Kreuz im Gerichtssaal tragen dürfen. Ziel ist es, den Eindruck staatlicher Neutralität zu wahren und das Vertrauen in unabhängige Entscheidungen zu stärken. Hintergrund ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Der Deutsche Richterbund unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, mahnt aber eine verhältnismäßige Umsetzung an. Kritisch bleibt die Debatte, da sie Fragen von Religionsfreiheit und Gleichbehandlung berührt. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung des Gesetzes liegt bislang nicht vor.​

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin