EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien ein

30.4.2026

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen Tschechien und Ungarn eingeleitet, da beide Staaten die Vorschriften zum Europäischen Haftbefehl (EuHb) nicht vollständig umgesetzt hätten. Hintergrund ist ein Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union aus dem Jahr 2002, der die grenzüberschreitende Strafverfolgung innerhalb der EU erleichtern soll. Nach Auffassung der Kommission weise insbesondere die tschechische Gesetzgebung weiterhin Defizite auf. So sei nicht ausreichend sichergestellt, dass gesuchte Personen entweder vorübergehend überstellt oder rechtzeitig im Vollstreckungsstaat angehört werden. Auch fehle eine klare Regelung zur Dauer einer vorübergehenden Übergabe, die eigentlich zwischen den beteiligten Justizbehörden abgestimmt werden müsste. Die Kommission hatte bereits im Dezember 2020 ein erstes Aufforderungsschreiben an Prag gemittelt, gefolgt von weiteren Schritten im Vertragsverletzungsverfahren. Zwar reagierte Tschechien zwischenzeitig​ mit einer Gesetzesnovelle, doch nach Einschätzung der EU-Exekutive sind wesentliche Punkte noch immer ungeklärt.​

Quelle: Aktualne.cz, Prag