Entlassung des Zagreber Müllabfuhr-Direktors war unzulässig

7.5.2025

​Das Landesgericht in Split hat in zweiter Instanz entschieden, dass Jure Leko, ehemaliger Leiter der Zagreber Müllabfuhr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren muss. Leko, der vom früheren Bürgermeister Milan Bandić eingesetzt wurde, war 2022 im Rahmen einer Umstrukturierung gemeinsam mit rund 750 weiteren Beschäftigten entlassen worden. Das Gericht erklärte die Kündigung für unzulässig und ordnete an, dass Leko wieder als Leiter der Müllabfuhr eingesetzt werden müsse. Die Stadtwerke müssten zudem die Prozesskosten tragen. Leko hatte nach seiner Entlassung geklagt, war jedoch zunächst vor dem Arbeitsgericht unterlegen. Das Berufungsgericht hob das Urteil auf und gab seiner Klage statt. Die Stadtwerke hätten ihm zuvor eine andere Position angeboten, die er jedoch ablehnte. Das Gericht kritisierte, dass ihm kein adäquater Arbeitsplatz angeboten wurde, der seiner Qualifikation entsprochen hätte. Die Stadtwerke betonten in ihrer Stellungnahme, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit des Umstrukturierungsverfahrens grundsätzlich bestätigt habe und bisher in zwei Dritteln der Urteile Recht bekommen habe. Nur zwei Personen seien bisher per Gerichtsbeschluss an ihren alten Arbeitsplatz zurückgekehrt. Den Stadtwerken bleibt nun noch Möglichkeit in Revision zu gehen, worüber das Oberste Gericht entscheiden muss. ​

Quelle: Večernji list, Zagreb