EuGH-Urteil: anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig

20.9.2022

Ob und wie lange Kommunikationsdaten gespeichert werden müssen, darüber wird in Deutschland schon lange gestritten. In den vergangenen Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon mehrmals über die Vorratsdatenspeicherung in verschiedenen Ländern geurteilt und die nationalen Regelungen meistens gekippt – nun auch in Deutschland. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürger*innen demnach in Deutschland nicht gespeichert werden. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig, entschied der EuGH in Luxemburg. Der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP​ –​ Freie Demokratische Partei) begrüßte das Urteil und will die bisherige Regelung aus dem deutschen Recht streichen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands) befürwortete bisher ein Festhalten zumindest an Teilen der Vorratsdatenspeicherung – etwa die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung der Kinderpornographie. ​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin