Gericht lehnt Klagen gegen Verkehrszone in Krakau weitgehend ab

13.1.2026

Das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft entschied, dass die Beschwerden gegen die Einrichtung der nachhaltigen Verkehrszone in Krakau größtenteils unbegründet sind. Am 14. Jänner 2026 gab das Gericht der Klage des Woiwoden von Kleinpolen in einzelnen Punkten statt und erklärte bestimmte Bestimmungen zur nachhaltigen Verkehrszone für ungültig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Woiwode war unter anderem der Ansicht, dass die nachhaltige Verkehrszone gegen die Grundsätze der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit verstößt. Zudem äußerte er Zweifel an der Rechtmäßigkeit, mehr als 60 Prozent der Gemeindefläche in die Zone einzubeziehen. Das Gericht befand es für unangemessen, die Berechtigung zur Einfahrt in die nachhaltige Verkehrszone anhand der Meldeadresse zu differenzieren, da diese administrativer Natur sei und nicht als maßgeblicher Indikator für eine tatsächliche Verbindung zur Stadt gelten könne. Der Bürgermeister von Krakau, Aleksander Miszalski (KO – Bürgerkoalition), erklärte, das Verwaltungsgericht habe mit seiner Entscheidung den Schutz der Gesundheit und des Lebens der Einwohner*innen sowie der Besucher*innen der Stadt in den Vordergrund gestellt. Umweltaktivist*innen bewerteten die Entscheidung positiv. Es handle sich um gute Nachrichten für alle Einwohner*innen, denen ihre eigene Gesundheit und die ihrer Angehörigen am Herzen liege.​


Quelle: Onet.pl, Krakau