Mehr Auflagen für Airbnb-Vermieter*innen im achten Bezirk Budapests

25.6.2026

Der Budapester 8. Bezirk hat ein neues Konzept zur strengeren Regulierung von Kurzzeitvermietungen wie Airbnb beschlossen. Künftig sollen Obergrenzen auf drei Ebenen für Kurzzeitvermietungen gelten: für den gesamten Bezirk, einzelne Stadtviertel und Wohngebäude, wobei neue Unterkünfte nur innerhalb der festgelegten Quoten und mit Zustimmung der Eigentümer*innengemeinschaft eröffnet werden dürfen. Bereits bestehende Unterkünfte können grundsätzlich weiter betrieben werden, solange die Eigentümer*innengemeinschaft keine Einwände erhebt. Zudem müssen künftig die Betreiber*in-Kontaktdaten am Eingang der Unterkunft angebracht werden. Die neuen Regelungen sollen ab 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Der 8. Bezirk folgt damit dem Beispiel des 6. Bezirks, wo ein Verbot von Kurzzeitvermietungen bereits seit Anfang 2026 gilt.

Quelle: telex.hu, Budapest