Am 1. Juli 2023 trat in Krakau eine Verordnung über die Einschränkung des nächtlichen Alkoholverkaufs im Einzelhandel in Kraft. Das Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet zwischen Mitternacht bis 5.30 Uhr – ausgenommen sind Gastronomiebetriebe wie Restaurants und Bars. Ziel der Verordnung war es, die Verfügbarkeit von Alkohol gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu beschränken. Statistiken würden nun belegen, dass der Beschluss spürbare Ergebnisse zeige. Stadtverwaltung, Polizei und Stadtwache ziehen dahingehend eine positive Bilanz. Obwohl die Zahl der Tourist*innen in Krakau deutlich angestiegen ist, sank die Zahl der Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Alkoholkonsum im Vergleich zu Juli 2022 , also vor Einführung des Verbots, um fast 70 Prozent. Krakau ist die erste Großstadt in Polen, die diese Regeln im gesamten Stadtgebiet eingeführt hat.