Teile des Berliner Partizipationsgesetzes möglicherweise verfassungswidrig

16.3.2026

Mehr als vier Jahre nach der Neufassung des Berliner Partizipationsgesetzes, das unter der vorherigen rot-rot-grünen Regierung unter Leitung von Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet wurde, hat die aktuelle Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) die Regelungen zur Bevorzugung von Bewerber*innen mit Migrationshintergrund prüfen lassen. Ein Gutachten von internen und externen Jurist*innen kommt zu dem Ergebnis, dass Teile der bisherigen Praxis verfassungswidrig sein könnten. Das Gesetz soll den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung erhöhen, etwa durch gezielte Ansprache und stärkere Berücksichtigung bei Stellenbesetzungen. Doch Untersuchungen zeigen, dass so Bewerber*innen ohne Migrationshintergrund benachteiligt würden. Badenberg betont zwar Integrationsziele, weist aber darauf hin, dass öffentliche Ämter laut Grundgesetz nach Eignung, Befähigung und Leistung vergeben werden müssten. Kritik kommt von Bündnis 90/Die Grünen, die ihr einen Alleingang vorwerfen und auf die Zuständigkeit der Gerichte für Verfassungsfragen verweisen. Geplant ist zunächst keine Abschaffung des Gesetzes, sondern eine ​Anpassung, um es künftig verfassungskonform anzuwenden.​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin