Mitarbeiter*innen der Stadt Wien, Mitarbeiter der Landespolizeidirektion Wien sowie Brünner Delegation mit Oliver Pospíšil, Magistratsdirektor der Stadt Brünn, in der Landespolizeidirektion Wien

Brünn erwägt Alkohol- und Waffenverbotszonen nach Wiener Vorbild

1.9.2026

In Wien haben sich die Alkohol- und Waffenverbotszonen als erfolgreiches Sicherheitskonzept etabliert, das gleichzeitig für mehr Ruhe sorgt. Nun zieht Brünn solche Konzepte ebenfalls in Erwägung. Am 1. September kam daher eine tschechische Delegation in die österreichische Hauptstadt, um sich über rechtliche Grundlagen und bisherige Erfahrungen der Landespolizeidirektion zu informieren.

Brünn will gegen verstärkte Lärmbelästigung und Verschmutzungen durch alkoholisierte Menschen in der Stadt vorgehen. Ähnliche Probleme, oder auch Belästigungen von Passant*innen, gab es zuvor ebenfalls in Wien. Zur Einführung der Alkoholverbotszonen wurden daher zuerst Berichte über solche Missstände und Statistiken der Landespolizeidirektion Wien sowie der ÖBB und der Wiener Linien genau dokumentiert. Das Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und nicht der Gesundheitsschutz vor Alkoholmissbrauch.

Erfahrungen aus Wien

In Wien wurde erstmals 2018 eine Alkohol- und später Waffenverbotszone am Praterstern ins Leben gerufen. Weitere Waffenverbotszonen bestehen inzwischen rund um den Yppenplatz. Eine weitere Alkoholverbotszone befindet sich im Bereich des Verkehrsknotenpunktes um den Westbahnhof. Als Beispiel wurde auch die Waffenverbotszone Innerfavoriten vorgestellt. Die Maßnahme wurde aufgrund einer erhöhten Zahl an Gewaltdelikten, insbesondere unter Jugendlichen mit Messern, eingeführt. Das Stadtpolizeikommando Floridsdorf präsentierte schließlich positive Ergebnisse des im Februar 2025 verordneten Alkoholverbots beim Bahnhof Floridsdorf. Mit bis zu zehn Anzeigen pro Tag hätten die Verstöße im Sommer 2025 ihren Höhepunkt erreicht, wobei die Zahl inzwischen auf durchschnittlich rund 0,5 tägliche Verstöße gesunken sei.

Rechtliche Hintergründe

Bei gravierenden Missständen können österreichische Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen, wie die Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) bei dem Fachaustausch erklärte. Solche Verordnungen dürfen geltendem Recht nicht widersprechen, können aber innerhalb von wenigen Wochen umgesetzt werden. Nach dem Inkrafttreten des Alkoholverbots beim Praterstern wurde schließlich die Bevölkerung umfassend informiert. Es gab konsequente Kontrollen durch die Einsatzkräfte, die wiederum Organmandate und Anzeigen verhängten sowie alkoholische Getränke sicherstellten. Waffenverbotszonen und Schutzzonen unterliegen wiederum dem Sicherheitspolizeigesetz.

Schutzzonen sind eine Maßnahme letzter Instanz bei der Gefährdung insbesondere minderjähriger Menschen, wenn Alternativen wie Videoüberwachung oder Polizeipräsenz nicht ausreichen. Voraussetzung ist ein entsprechender Lagebericht der zuständigen Polizeidienststelle. Liegen bestimmte Gefährdungsmerkmale bei Personen vor – etwa wiederholte Straftaten – ist ein Betretungsverbot des bis zu 150 Meter großen Umkreises möglich. Im Zusammenhang mit den Schutzzonen wurden jedoch auch mögliche Herausforderungen thematisiert. Dazu zählen insbesondere Verdrängungseffekte, die Abgrenzung der Zonengrenzen sowie Zuständigkeitsfragen zwischen verschiedenen Polizeidienststellen. Waffenverbotszonen können etabliert werden, wenn mit gefährlichen Angriffen auf Personen oder Eigentum zu rechnen ist. Die Ausrufung erfolgt auf Grundlage eines Lageberichts und gilt jeweils für drei Monate.

Weitere Informationen

Waffenverbotszone und Schutzzone am Yppenplatz – Stadt Wien
Zwischenbilanz für Alkoholverbot am Franz-Jonas-Platz – Stadt Wien