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Optionen für Krakauer U-Bahn-Gesellschaft wurden vorgelegt

Die Stadt Krakau beabsichtigt, eine Gesellschaft zu gründen, die für den Bau der U-Bahn verantwortlich sein soll. Es gibt mehrere Varianten für ihre Rechtsform, unter anderem als städtische Gesellschaft oder ein Modell in Kooperation mit der Regierung. Außerdem werden zwei oder drei Modelle zur Finanzierung der U-Bahn vorbereitet. Krakau führt diesbezüglich Gespräche mit der Regierung, Vertreter*innen der Europäischen Kommission sowie mit Banken. Aufgrund der geopolitischen Lage sieht die Stadt eine Chance zur externen Finanzierung des U-Bahn-Baus mit Mitteln der polnischen Regierung und der EU. Die Unterstützung von außerhalb könnte möglicherweise d​ie Schaffung von Schutzräumen betreffen. 2026 sollen die ersten Arbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt zu sehen sein. Auf der festgelegten Strecke für die U-Bahn-Linie werden geologische Bohrungen durchgeführt, um zu prüfen, ob die Strecke wie geplant verlaufen kann. Der Vizebürgermeister von Krakau, Stanisław Mazur (parteilos), kündigte zudem an, dass die Stadt eine Ausschreibung für die Erstellung der vollständigen technischen Planungsunterlagen sowie der Antragsunterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Baubewilligung vorbereite. Diese Ausschreibung könnte Mitte 2026 veröffentlicht werden, um bis Ende 2026 ein Konsortium zu beauftragen​, das die Baubewilligung Anfang 2030 auf den Weg bringen soll.​​​​

2.2.2026
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Gericht lehnt Klagen gegen Verkehrszone in Krakau weitgehend ab

Das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft entschied, dass die Beschwerden gegen die Einrichtung der nachhaltigen Verkehrszone in Krakau größtenteils unbegründet sind. Am 14. Jänner 2026 gab das Gericht der Klage des Woiwoden von Kleinpolen in einzelnen Punkten statt und erklärte bestimmte Bestimmungen zur nachhaltigen Verkehrszone für ungültig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Woiwode war unter anderem der Ansicht, dass die nachhaltige Verkehrszone gegen die Grundsätze der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit verstößt. Zudem äußerte er Zweifel an der Rechtmäßigkeit, mehr als 60 Prozent der Gemeindefläche in die Zone einzubeziehen. Das Gericht befand es für unangemessen, die Berechtigung zur Einfahrt in die nachhaltige Verkehrszone anhand der Meldeadresse zu differenzieren, da diese administrativer Natur sei und nicht als maßgeblicher Indikator für eine tatsächliche Verbindung zur Stadt gelten könne. Der Bürgermeister von Krakau, Aleksander Miszalski (KO – Bürgerkoalition), erklärte, das Verwaltungsgericht habe mit seiner Entscheidung den Schutz der Gesundheit und des Lebens der Einwohner*innen sowie der Besucher*innen der Stadt in den Vordergrund gestellt. Umweltaktivist*innen bewerteten die Entscheidung positiv. Es handle sich um gute Nachrichten für alle Einwohner*innen, denen ihre eigene Gesundheit und die ihrer Angehörigen am Herzen liege.​


13.1.2026
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