City News

 

Jeden Mittwoch informieren unsere City News über relevante Entwicklungen aus unserem Städtenetzwerk in Mittel- und Südosteuropa. Das City News Archiv lädt zur weiterführenden Lektüre ein.

  • Berlin
  • Deutschland

Erste Regierungbeteiligung der Wagenknecht-Partei in Deutschland

Drei Monate nach der Landtagswahl in Brandenburg haben die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) ihren Koalitionsvertrag unterzeichnet. Das 67-seitige Papier trägt den Titel "Brandenburg voranbringen - Bewährtes sichern. Neues schaffen" und legt die Grundlage für die Regierungsarbeit der nächsten fünf Jahre. Die Vereinbarung umfasst eine Erhöhung des Vergabemindestlohns, zusätzliche Stellen bei der Polizei, sowie den Erhalt von Krankenhausstandorten. Umstritten ist eine Passage zur diplomatischen Lösung des Ukraine-Kriegs, die vom BSW eingebracht wurde. Gleichzeitig enthält der Vertrag ein Bekenntnis zur Bundeswehr, die von der SPD initiiert wurde. Am 10. Dezember steht die Wiederwahl von Dietmar Woidke (SPD) als Ministerpräsident an. Da die Koalition nur eine knappe Mehrheit von 46 Stimmen hat, bleibt der Ausgang ungewiss, besonders wegen eines BSW-Abgeordneten, der seine Zustimmung verweigern will. Der BSW-Landtagsabgeordnete Sven Hornauf hatte erklärt, wegen Kritik an einer Stationierung des Raketenabwehrsystems Arrow 3 am Fliegerhorst Holzdorf bei der Ministerpräsidenten-Wahl nicht für Woidke stimmen zu wollen. Die Landtagswahl vom 22. September hatte die SPD knapp vor der AfD gewonnen. Eine Koalition mit der AfD lehnt die SPD ab, für ein Bündnis mit der CDU reichte es nicht. Einzige Option für eine Regierungskoalition war daher das BSW. Gemeinsam kommen SPD und BSW auf 46 von 88 Landtagssitze.

10.12.2024
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  • Zagreb
  • Kroatien

Verfassungsrichter*innen in Kroatien verlängerten eigene Mandate

​Nachdem für zehn kroatischen Verfassungsrichter*innen am 6. Dezember 2024 ihre Mandate abliefen, steuerte Kroatien wochenlang auf eine Verfassungskrise zu. Es schien jedoch, dass die regierende Kroatische Demokratische Gemeinschaft (HDZ) und die oppositionelle Sozialdemokratische Partei (SDP) einen Kompromiss über die zehn neuen kroatischen Verfassungsrichter*innen erzielen konnten. Diese müssen per Zweidrittelmehrheit vom Parlament gewählt werden. Die Ernennung sollte am Freitag, den 6. Dezember 2024, erfolgen. Jedoch kam es in letzter Sekunde zu einem Drama. Die SDP lehnte die Abstimmung am Freitag ab, da sie nicht am selben Tag zunächst über ein von ihnen eingebrachtes Misstrauensvotum gegen die Regierung (welches jedoch keinerlei Chancen hatte) abstimmen wollte, um sofort danach gemeinsam mit den Regierungsabgeordneten über die neuen Richter*innen zu entscheiden. Nach einem stundenlangen Tauziehen gab die HDZ nach und die Abstimmung wurde für Samstag, den 7. Dezember 2024 angesetzt, um die Richter*innen zu ernennen. Am Wochenendes stellte sich dann heraus, dass die scheidenden Verfassungsrichter*innen sich mit zehn zu drei Stimmen ihre Mandate eigenmächtig bis zur Ernennung der neuen Richter*innen verlängert hatten. Sie beriefen sich dabei auf eine Entscheidung der Venezianischen Kommission. Verfassungsrechtsexpert*innen sind jedoch entsetzt über diesen Schritt. Zwar dauerten ihre Mandate nur 14 Stunden, beziehungsweise bis zur Angelobung durch den kroatischen Staatspräsidenten Zoran Milanovic (parteilos), trotzdem war die Entscheidung verfassungswidrig. Aus diesem Grund müssten die Parteien dringend eine Lösung für die Zukunft ausarbeiten. ​

9.12.2024
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  • Belgrad
  • Serbien

Ab 2025 elektronische Krankschreibung in Serbien

Ab März 2025 müssen die Beschäftigten in Serbien, die aufgrund einer Krankheit krankgeschrieben werden, sich keine Sorgen mehr machen, wie sie dem*der Arbeitgeber*in eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen. Die Bestätigung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wird elektronisch vom Arzt und der medizinischen Einrichtung übermittelt, auch die Krankschreibung selbst wird auf diese Weise abgeschlossen. Ziel des elektronischen Krankschreibungssystems ist es, alle relevanten Institutionen wie Arbeitgeber*innen, medizinische Einrichtungen und die Krankenversicherungsanstalt (RFZO) miteinander zu verbinden. Das System soll einer Erleichterung für die Bürger*innen sein, da sie die Bescheinigungen nicht mehr zum*zur Arbeitgeber*in bringen müssen – der*die Arbeitgeber*in erhält die Informationen direkt von der medizinischen Einrichtung. Wenn ärztlich festgestellt wird, dass eine Krankschreibung erforderlich ist, wird diese Information automatisch an den*die Arbeitgeber*in übermittelt, ohne dass die Patient*innen den*die Arbeitgeber*in in Papierform benachrichtigen müssen. Die Ärzt*innen geben die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung an, in einigen Fällen wird eine Kontrolluntersuchung erforderlich sein. Wenn dies nicht notwendig ist, wird das System automatisch die Bescheinigung generieren und dem*der Arbeitgeber*in zusenden. Der*die Arbeitgeber*in hat keinen Zugang zu den medizinischen Unterlagen der Patient*innen, sondern erhält nur Informationen darüber, wann die Krankschreibung begonnen hat und wie lange sie voraussichtlich dauern wird, teilte das Gesundheitsministerium mit.

6.12.2024
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  • Budapest
  • Ungarn

Finanzielle Autonomie im Fokus des Budapester Haushalts 2025

Der Budapester Haushaltsplan für 2025 steht im Zeichen der finanziellen Selbstbestimmung der Hauptstadt. Oberbürgermeister Gergely Karácsony (Párbeszéd – Dialog) betonte auf einer Pressekonferenz, dass jeder Haushalt eine Wertentscheidung widerspiegelt – sowohl der staatliche als auch der städtische. Während der staatliche Haushalt die Autonomie der Kommunen zunehmend einschränkt, zielt Budapests Entwurf darauf ab, die verbleibenden Mittel, die Selbstverwaltung sowie die Handlungsspielräume der Stadt zu bewahren. Die finanziellen Einschränkungen resultieren aus aufeinanderfolgenden Krisen sowie aus staatlichen Maßnahmen, wie der Halbierung der Gewerbesteuereinnahmen und der steigenden Solidaritätsabgabe. Selbst das ungarische Verfassungsgericht räumte ein, dass diese Abgaben Budapests finanzielle Selbstständigkeit gefährden, da sie auf die eigenen Einnahmen der Stadt abzielen. Karácsony betonte, dass Budapest gemäß der Verfassungsgerichtsurteile nur so viel Solidaritätsabgabe zahlen wird, wie es von staatlicher Unterstützung erhält. Die zusätzliche Besteuerung von rund 120 Millionen Euro wird nicht im Haushaltsplan berücksichtigt. Der Oberbürgermeister stellte klar, dass dieser Haushalt lediglich ausreicht, um den Betrieb der Stadt sicherzustellen. Bestimmte Projekte, wie soziale und grüne Initiativen sind durch separate Mittel gedeckt. Die Finanzierung weiterer Entwicklungen hängt von den erwarteten EU-Fonds ab, die Karácsony hofft, bald zu erhalten. Trotz der finanziellen Herausforderungen wird Budapest das bisher größte Programm zur Stadtreinigung starten – finanziert aus den Rücklagen der städtischen Betriebe. Geplante Schwerpunkte sind Gehaltserhöhungen für städtische Mitarbeitende, Verbesserungen im öffentlichen Verkehr, mehr bezahlbarer Wohnraum, die Förderung der Außenbezirke und die weitere Begrünung der Stadt. Der Haushaltsplan wird in der nächsten Sitzung der Stadtversammlung am 18. Dezember diskutiert.

4.12.2024
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